Wo darf ich meinen EGRET Roller fahren?
Die Straßenzulassung für EGRET e-Scooter liegt bisher nicht vor, da EGRET zu keiner bestehenden Fahrzeugkategorie zählt (E-Bike, Moped, o.ä.). Daher arbeitet Florian Walberg, Gründer der Walberg Urban Electrics GmbH in einer Arbeitsgruppe des technischen Komitees in Brüssel mit Firmen wie Decathlon, Honda, Segway oder Toyota mit Hochdruck daran, die technischen Standards der Fahrzeugklasse „ Personal Light Electric Vehicles“ (kurz: PLEV) aufzusetzen und so die Grundlage für eine europaweite Straßenzulassung zu schaffen.
Bisher wird die Zulassung für den Einsatz auf öffentlichen Wegen über die Gesetze der EU-Mitgliedsländer geregelt. Vereinzelt wurden Ausnahmeregelungen getroffen, so dass EGRET ONE in einigen Ländern der EU per Sonderzulassung im Straßenverkehr genutzt werden darf.
Walberg Urban Electrics rechnet damit, dass bis 2016 ein neuer Standard gesetzt sein wird, dem kurz darauf eine Gesetzesregelung folgen sollte.
Obwohl EGRET ONE zahlreichen Überprüfungen durch TÜV und Verbraucherschutz standgehalten hat, gibt es bisher in Deutschland noch keine Straßenzulassung für unseren e-Scooter. So kommen als Einsatzgebiet derzeit nur Privat- und Firmengelände, Parks, Golf- oder Campingplätze oder Hafenbereiche in Frage, VORAUSGESETZT HIER untersagt keine andere Regelung die Nutzung.
HINWEIS VON FUTURE-BIKES ELEKTROFAHRZEUGE: Die Informationen siehe oben haben wir vom Hersteller übernommen.