SPAREN SIE BARES GELD BEIM KAUF IHRER TANTE PAULA!
...beantragen Sie zum Beispiel einen Zuschuss vom Land oder Ihrer Krankenkasse!
Haben Sie ein amtlich anerkanntes HANDICAP / bzw. eine GEHBEHINDERUNG? Dann nutzen Sie die Fördermöglichkeiten nach § 102 Sozialgesetzbuch IX Haben Sie eine ärztlich nachgewiesene Gehbehinderung oder Einschränkung im Bewegungsapparat? Fällt es Ihnen schwer, weitere Strecken zu gehen und wäre ein Tante Paula Roller für Sie eine Erleichterung in die Arbeit zu kommen bzw. bei der Arbeit? |
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Dann beantragen Sie zum Beispiel bei Ihrer zuständigen Behörde einen Zuschuss zum Kauf eines TP-Elektrorollers. Die Zuständigkeit liegt z.B. beim Landesamt für Soziales, Jugend- und Familie. EINEN UNVERBINDLICHEN MUSTERBRIEF mit ANTWORTSCHREIBEN finden Sie hier: MUSTERBRIEF DOWNLOAD (PDF / 0,6 MB) Evtl. können Sie auch bei Ihrer Krankenhasse einen Antrag auf Unterstützung stellen. Manche Kasse ist sicher froh, "nur" eine Tante Paula bezuschussen zu müssen, als einen meist teureren Behinderten-Rollstuhl oder sonstige Hilfmittel zur Fortbewegung ;-) |
Voraussetzungen:
Natürlich sollten Sie Ihren individuellen Bedarf entsprechend Ihrer Krankheit sachlich erläutern, der Musterbrief soll lediglich dazu dienen, Ihnen die Möglichkeit einer Förderung aufzuzeigen. Wir können Ihnen nicht garantieren, dass eine derartige Anfrage bei der für Sie zuständigen Stelle erfolgsversprechend sein wird.
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